Mindestsicherungsrechner Steiermark
KPÖ Steiermark

Seit 1.3.2011: Mindestsicherung ersetzt die Sozialhilfe

Seit dem 1. März 2011 ist die Sozialhilfe Geschichte, die Mindestsicherung ersetzt die alte Regelung. Leider sind damit vor allem drastische Verschlechterungen für Betroffene verbunden. Jeder Bezieher, jede Bezieherin wird mindestens 16 Prozent gegenüber der Sozialhilfe verlieren.

Dafür setzen wir uns bei der Mindestsicherung ein:

  • Eine 14malige Auszahlung der Mindestsicherung wie auch bei der früheren Sozialhilfe. Jeder/jede Bezieher/in verliert mindestens rund € 1.100,--, Familien mit Kindern noch mehr.
  • Keine Verschlechterung bei den Kinderrichtsätzen, im Sozialhilfegesetz betrug der Kinderrichtsatz € 169,--, nun nur mehr 19 % vom Richtsatz für Alleinstehende für die ersten 4 Kinder (das sind nur € 143,05).
  • Einen Rechtsanspruch auf den tatsächlich vertretbaren Unterkunftsaufwand, so wie vor dem 1.3.2011. Nun sind vor allem Familien mit „normal teuren“ Wohnungen benachteiligt, da auf die Übernahme der Wohnkosten, die über den Grundbetrag, der mit 25 % im Richtsatz inkludiert ist, hinausgehen, kein Rechtsanspruch besteht.
  • Keine Verschlechterungen bei Wohngemeinschaften
  • Kein Angehörigenregress
  • Einhaltung des Datenschutzes: Im jetzigen Entwurf werden sogar Firmen, die unterhaltspflichtige Angehörige beschäftigen, eine Auskunftspflicht haben.
  • Einhaltung des Verschlechterungsverbotes der §15a-Vereinbarung. Es wurde vereinbart, dass es in keinem Bundesland durch die Einführung der Mindestsicherung zu einer Verschlechterung gegenüber der jetzigen Sozialhilfe kommen soll. Dieses Verschlechterungsverbot wurde in der Steiermark nicht eingehalten.

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Claudia Klimt-Weithaler
Sozialsprecherin und Landtagsabgeordnete der KPÖ Steiermark

Leider hat die 2010 neu gewählte Landesregierung aus SPÖ, ÖVP und FPÖ entschieden, mit der Mindestsicherung, die die Sozialhilfe seit 1.3.2011 ersetzt, eine massive Verschlechterung für alle Betroffenen durchzusetzen. Auch der Regress, die Rückzahlungspflicht für Angehörige, wurde wieder eingeführt.

Neben der Einführung von Kindergartengebühren und der Mehrbelastung von Angehörigen Pflegebedürftiger ist dies ein weiterer Schritt zur Ausdünnung des Sozialsystems in unserem Land. Begründet werden diese Maßnahmen mit dem Budgetdefizit, das durch die milliardenschweren Rettungspakete für Banken und Konzerne dramatische Ausmaße angenommen hat. Gerade deshalb heißt Sozialpolitik für uns auch schnell und unbürokratisch helfen. So halten wir in mehreren steirischen Bezirken regelmäßig Sozialsprechstunden ab und bieten diese Hilfe auch in Graz - direkt im Landhaus - durch unsere Mitarbeiterin, Frau Diplomsozialarbeiterin Karin Gruber, an.

Viele Menschen, die Anspruch auf Mindestsicherung haben, sind sich dessen oft gar nicht bewusst, weil ihnen die Information dazu fehlt. Weil die Gesetzesmaterie sehr komplex ist, ist es auch für MitarbeiterInnen von sozialen Einrichtungen nicht immer leicht herauszufinden, wem Unterstützung in welcher Höhe zusteht – das war schon bei der Sozialhilfe so.

Daraus entstand die Idee, einen Mindestsicherungsrechner anzubieten, der in kurzer Zeit Anspruchsberechtigung und gegebenenfalls die Höhe des Anspruches errechnet. Er ist sowohl für die AntragstellerInnen  gedacht, als auch für Personen, die im Sozialen Bereich tätig sind und mit AntragstellerInnen arbeiten.

Claudia Klimt-Weithaler

Klubobfrau KPÖ-Landtagsklub

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Karin Gruber
Sozialberatung KPÖ Landtagsklub

Nach jahrelanger Arbeit als Sprengelsozialarbeiterin im Sozialamt der Stadt Graz und seit 2005 als Sozialarbeiterin im KPÖ- Landtagsklub habe ich viele Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und nun Mindestsicherung in unserem Bundesland kennengelernt.

Es gab und gibt teilweise eine recht unterschiedliche Auslegung des Gesetzes und dementsprechend unterschiedliche Bescheide. Vielen war ich bei Berufungen behilflich. Da ich mit den Menschen auch nach der Berufung in Kontakt stand, habe ich von den meisten auch die Berufungsentscheidungen der Oberbehörde gesehen. Auf der Grundlage dieser Entscheidungen arbeitet der Mindestsicherungsrechner.

Sollten Ihnen Fehler, Mängel, Lücken auffallen oder sollten Sie Anregungen und Fragen dazu haben, würde ich mich über einen Anruf unter der Telefonnummer 0316/877/5101 oder über ein Mail unter der E-Mail Adresse karin.gruber@stmk.gv.at sehr freuen.

Karin Gruber

Sozialarbeiterin im KPÖ-Landtagsklub