Mindestsicherungsrechner Steiermark
KPÖ Steiermark > Mindestsicherung - Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Mindestsicherung

  1. Vorläufiger Inhalt.
  2. Was ist Mindestsicherung?
  3. Ab wann gibt es die Mindestsicherung?
  4. Wie hoch ist die Mindestsicherung?
  5. Gesetzliche Grundlagen
  6. Wo kann ich mich beraten lassen?

  1. Vorläufiger Inhalt.

    Erwischt: die FAQ zur Mindestsicherung sind noch im Entstehen..., werden aber laufend erweitert.


  2. Was ist Mindestsicherung?

    Durch die Mindestsicherung soll jenen Personen ein menschenwürdiges Lebens ermöglicht werden, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Die Mindestsicherung ersetzt die Sozialhilfe in der bisherigen Form.

    Personen, die kein oder ein sehr geringes Einkommen haben, haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes in Form der Mindestsicherung.


  3. Ab wann gibt es die Mindestsicherung?

    Das Gesetz tritt mit 1. März 2011 in Kraft, Mindestsicherung anstelle von Sozialhilfe gibt es erstmals im März 2011.


  4. Wie hoch ist die Mindestsicherung?

    Im März 2011 wurde die Sozialhilfe von der Mindestsicherung abgelöst. Dies bedeutet eine Schlechterstellung für alle gegenüber der Sozialhilfe, da es – außer für Kinder – keine Sonderzahlungen mehr gibt, die Kinderrichtsätze niedriger sind als in der Sozialhilfe und auf die Mietkosten nicht mehr individuell eingegangen wird, diese seien bereits in den Mindeststandards inkludiert (25 %).

    Die Mindeststandards (Stand 2012) betragen für:

    Alleinstehende und Alleinerzieherinnen € 773,26
    volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben
    pro Person € 579,95
    ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einen anderen Person im gemeinsamen Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt ist € 386,63
    Minderjährige mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die mit einem Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben
    für die ersten vier Kinder € 146,92
    ab dem fünften Kind € 177,80

     

     

    Richtsätze 2012: Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld.
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    pdf, 134,9K, 01/26/12


  5. Gesetzliche Grundlagen

    Das steirische Mindestsicherungsgesetz wurde im Landtag von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von KPÖ und Grünen beschlossen.

     

     
    Steirisches Mindestsicherungsgesetz (MSG), wie beschlossen
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    pdf, 175,9K, 07-02-11

    Erläuterungen zum Mindestsicherungsgesetz
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    pdf, 247,1K, 06-02-11


  6. Wo kann ich mich beraten lassen?

    Die Sozialberatung der KPÖ Steiermark können Sie auch über das » Kontaktformular erreichen

    CARITAS Sozialberatung 
    Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 14:00 

    Keplerstr. 82 
    8020 Graz
    Tel: +43 (0)316 / 8015 - 320/321/322
    Fax: +43 (0)316 / 721369-340


    www: Sozialberatung der Caritas Graz

    Frauenservice 

    Idlhofgasse 20 
    8020 Graz
    Tel: +43 (0)316 / 716022-0

    KPÖ Kapfenberg 
    Clemens PERTENEDER
    für die Bezirke Bruck/Mur und Mürzzuschlag 

    Feldgasse 8 
    8605 Kapfenberg
    Tel: +43 (0)3862 / 22417
    Tel: +43 (0)676 / 6132771

    KPÖ Voitsberg 
    Mag. FH Phillip REININGER,
    jeden Dienstag von 9.00 bis 12.00,
    für die Bezirke Voitsberg und Deutschlandsberg 

    Conrad von Hötzendorfstraße 29 
    8570 Voitsberg
    Tel: +43 (0)3142 / 22421

    KPÖ-Landtagsklub 
    DSA Karin GRUBER 

    Herrengasse 16 
    8010 Graz
    Tel: +43 (0)316 / 877-5101

    NEUSTART Graz 

    Arche Noah 8-10 
    8020 Graz
    Tel: +43 (0)316 / 820234