Mindestsicherung in Österreich

Hey, hast du schon mal von der Mindestsicherung gehört? Das ist eine Art finanzieller Unterstützung, die dir helfen kann, wenn du nicht genug Geld hast, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Es ist okay, wenn du in einer schwierigen Lage bist – die Mindestsicherung ist ein letzter Ausweg, wenn andere soziale Leistungen nicht ausreichen.

Die Mindestsicherung kann dir helfen, dein Leben auf die Reihe zu kriegen. Du musst dich nicht schämen oder alleine fühlen, wenn du Unterstützung brauchst. Es gibt viele Menschen in Österreich, die die Mindestsicherung bekommen und es gibt viele Gründe, warum man darauf angewiesen sein kann.

Die Höhe der Mindestsicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Familiensituation, den Wohnkosten und dem Einkommen. Aber das Wichtigste ist, dass die Mindestsicherung sicherstellt, dass jeder Mensch in Österreich die Möglichkeit hat, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Jeder verdient es, ein Dach über dem Kopf zu haben, genug zu essen und sich Kleidung leisten zu können.

Also, wenn du dich in einer schwierigen Situation befindest und Hilfe brauchst, dann zögere nicht, dich über die Mindestsicherung zu informieren. Es ist okay, Unterstützung zu brauchen und es gibt Hilfe für dich da draußen. Lass uns zusammen dafür sorgen, dass jeder Mensch in Österreich die Chance auf ein menschenwürdiges Leben hat!


Der Mindestsicherungsrechner (Beta)

in Kürze verfügbar – Informiere dich momentan direkt bei den Bundesländern


Liste der Mindestsicherung in jedem Bundesland und die Besonderheiten

Burgenland: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 978,00 Euro
  • Paare (pro Person): 733,00 Euro
  • Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 188,00 Euro
  • Die Mindeststandards können in pauschalierten Geldbeträgen ausbezahlt oder als Sachleistung (z.B.: Miete oder Betriebskosten) erbracht werden

Kärnten: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 949,46 EURO
  • Leistungen sind nur an Personen zu leisten, die ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in Kärnten haben.
  • EU-Staatsbürger und Migranten (dauerhaft niedergelassene Fremden) nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich.

Niederösterreich: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1053,64 EURO

Oberösterreich: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1.053,64 EURO

Salzburg: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1.053,64 EURO

Steiermark: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1.053,64 EURO

Tirol: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 790,23 EURO

Vorarlberg: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1.053,64 EURO
Wappen von Wien

Wien: (Stand: Januar 2023)

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1053,64 Euro
  • Paare (pro Person): 790,23 Euro
  • Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 284,48 Euro

Offizielle Stellen für die Mindestsicherung in Österreich nach Bundesland

  1. Burgenland: Abteilung Soziales im Amt der Burgenländischen Landesregierung
  2. Kärnten: Sozialreferat im Amt der Kärntner Landesregierung
  3. Niederösterreich: Abteilung Soziales und Familie im Amt der NÖ Landesregierung
  4. Oberösterreich: Abteilung Soziales und Gesundheit im Amt der OÖ Landesregierung
  5. Salzburg: Abteilung Soziales im Amt der Salzburger Landesregierung
  6. Steiermark: Abteilung Soziales im Amt der Stmk. Landesregierung
  7. Tirol: Abteilung Soziales im Amt der Tiroler Landesregierung
  8. Vorarlberg: Abteilung Soziales im Amt der Vorarlberger Landesregierung
  9. Wien: Magistratsabteilung 40 im Wiener Rathaus

Diese Stellen sind für die Prüfung der Anträge auf Mindestsicherung zuständig und geben Auskunft über die Voraussetzungen, die für den Bezug der Mindestsicherung in jedem Bundesland gelten.

Wie funktioniert die bedarfsorientierte Mindestsicherung (mit 2 Beispielen)

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist ein System in Wien, das individuell berechnet wird und die Lebenshaltungskosten und Wohnkosten der Antragsteller berücksichtigt. Dabei wird eine persönliche Bedarfsanalyse durchgeführt und die Höhe der Unterstützung wird auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs des Antragstellers festgelegt.

Um die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Antragsteller ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben offenlegen und beweisen, dass sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Höhe der Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • der Anzahl der Personen im Haushalt
  • der Wohnsituation (Miete oder Eigentum)
  • der Höhe der Miete
  • dem Alter und den Bedürfnissen des Antragstellers

Einige Beispiele für die Berechnung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien:

  1. Single ohne Kinder, der in einer WG wohnt und €500 Miete zahlt: In diesem Fall könnte die bedarfsorientierte Mindestsicherung höher sein als die allgemeine Mindestsicherung, da die Wohnkosten höher sind. Die Unterstützung könnte um etwa €100 bis €200 höher sein, um die zusätzlichen Kosten abzudecken.
  2. Familie mit zwei Kindern, die in einer Mietwohnung leben: Hier würde die bedarfsorientierte Mindestsicherung wahrscheinlich höher sein als die allgemeine Mindestsicherung, da der Bedarf größer ist. Die Unterstützung könnte um €200 bis €300 höher sein als die allgemeine Mindestsicherung, um die höheren Wohnkosten und den höheren Bedarf an Lebensmitteln und anderen Ausgaben abzudecken.

Gibt es noch andere Unterschiede zwischen Wien und den Bundesländern?

Ja, es gibt noch weitere Unterschiede zwischen Wien und den anderen Bundesländern in Bezug auf die Mindestsicherung. Einige davon sind:

  1. Höhe der Unterstützung: Die Höhe der Mindestsicherung variiert je nach Bundesland. Wien hat die höchste Mindestsicherung, während sie in anderen Bundesländern niedriger sein kann.
  2. Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen, um für die Mindestsicherung in Frage zu kommen, können ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In manchen Bundesländern gibt es zum Beispiel eine Obergrenze für das Einkommen des Partners oder der Partnerin.
  3. Sonderregelungen: Einige Bundesländer haben Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen. Zum Beispiel gibt es in Tirol eine höhere Mindestsicherung für Personen, die Opfer von politischer Verfolgung oder Folter waren.
  4. Anforderungen an die Wohnsituation: In manchen Bundesländern gibt es spezifische Anforderungen an die Wohnsituation, um für die Mindestsicherung in Frage zu kommen. Zum Beispiel müssen Antragsteller in Salzburg nachweisen, dass sie sich aktiv um eine günstigere Wohnsituation bemühen.
  5. Zusätzliche Leistungen: Einige Bundesländer bieten zusätzliche Leistungen für bestimmte Personengruppen an. Zum Beispiel gibt es in Oberösterreich eine Zusatzleistung für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern.
  6. Dauer der Unterstützung: Die Dauer, für die Unterstützung gewährt wird, kann ebenfalls unterschiedlich sein. In manchen Bundesländern gibt es eine maximale Bezugsdauer, während in anderen Bundesländern die Unterstützung unbefristet gezahlt werden kann.
  7. Kontrollen und Sanktionen: Die Kontrollen und Sanktionen können auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Zum Beispiel können in Niederösterreich Sanktionen verhängt werden, wenn Antragsteller bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllen.
  8. Zuständige Behörden: Die Zuständigkeit für die Mindestsicherung liegt bei den jeweiligen Landesregierungen. Daher können die zuständigen Behörden und Verfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Gibt es einen Unterschied von Mindestsicherung und Sozialhilfe?

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen der Mindestsicherung und der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Situation nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Die Mindestsicherung hingegen ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn du zum Beispiel arbeitslos bist oder nur ein geringes Einkommen hast, kannst du die Mindestsicherung beantragen, um dir und deiner Familie zu helfen.

Es ist wichtig zu wissen, dass jeder Mensch in Österreich das Recht hat, auf finanzielle Unterstützung zurückzugreifen, wenn er oder sie sie braucht. Du musst dich nicht schämen oder alleine fühlen, wenn du Hilfe brauchst. Die Sozialhilfe und die Mindestsicherung sind da, um dir zu helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Sozialhilfe und der Mindestsicherung unterschiedlich sein kann. Die Sozialhilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Grad der Beeinträchtigung oder dem Alter. Die Mindestsicherung hingegen hängt von Faktoren wie dem Einkommen, den Wohnkosten und der Familiensituation ab.

Egal, ob du Sozialhilfe oder Mindestsicherung beantragst, das Wichtigste ist, dass du die Hilfe bekommst, die du brauchst, um dein Leben auf die Reihe zu kriegen. Niemand sollte in Österreich ohne Unterstützung sein. Also, wenn du Hilfe brauchst, dann zögere nicht, dich zu informieren und Hilfe zu suchen.

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